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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Technikwissenschaftliches Zusatzstudium (TeWiZ) für Juristinnen und Juristen

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FAQs

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an dem Zusatzstudium teilnehmen zu können?Einklappen

Voraussetzung für die Teilnahme am technikwissenschaftlichen Zusatzstudium (TeWiZ) ist die Einschreibung als Studierender im Studiengang Rechtswissenschaften oder im Studiengang Recht und Wirtschaft (LL.B.) an der Universität Bayreuth sowie eine zusätzliche Einschreibung für das TeWiZ als weiterer Studiengang. Die Einschreibungsmodalitäten sind den Informationen der Studierendenkanzlei zu entnehmen.

Dieses Konzept ist bundesweit einzigartig, weil vom ersten Studiensemester an Leistungsnachweise für die Zusatzqualifikation erworben werden können. Das Zusatzstudim ist dabei vollkommen unabhängig von juristischen Leistungen. Es ist wirklich ein Zusätzliches  zum Jurastudium. Die Studierenden sind in ihrer Entscheidung darüber, ob sie das TeWiZ, die WiWiZ, beide oder keines dieser Zusatzangebote nutzen, völlig frei.

Kann ich das TEWiZ noch absolvieren, wenn ich während meines Jurastudiums erst später nach Bayreuth wechsle?Einklappen

Das Zusatzstudim kann auch zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden. Das gilt vor allem für Studierende, die nach Bayreuth wechseln wollen. Wer ausschließlich wegen des TeWiZ nach Bayreuth wechseln möchte, sollte das bis zum vierten Fachsemester tun. Erfahrungsgemäß liegt der Schwerpunkt des Jurastudiums in der zweiten Hälfte auf der Vertiefung juristischer Kenntnisse, der Schwerpunktbereichsausbildung und auf der Examensvorbereitung.
Ob Scheine, die an anderen Universitäten erworben wurden, angerechnet werden können, entscheidet der Prüfungsausschuss für das TeWiZ. Die Voraussetzung dafür sind in § 7 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

Kann ich das Zusatzstudium nach Ende meines Jurastudiums oder nach einem Studienortwechsel abschließen?Einklappen

Voraussetzung für das Erbringen der Leistungsnachweise (Klausuren oder mündliche Prüfung) des TeWiZ ist eine Immatrikulation im Fach Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, d. h. nach einem Wechsel an eine andere Universität können keine Leistungsnachweise mehr abgelegt werden.

Studierende, die das TeWiZ vollständig in Bayreuth abschließen, aber ihre Erste Juristische Prüfung nicht in Bayreuth ablegen, erhalten beim Vorliegen der Voraussetzungen dasselbe Zeugnis.

Kann ich mir Klausuren oder mündliche Prüfungen von ausländ. oder inländ. Universitäten anrechnen lassen?Einklappen

Die Anrechnung von Kompetenzen (Lernergebnissen) bestimmt sich nach Art. 63 Abs. 1 und 3 BayHSchG. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss des TeWiZ. Die Voraussetzungen dafür sind in § 7 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.

Was ist bei der mündlichen Prüfung zu beachten?Einklappen

Ob eine mündliche Prüfung stattfindet, entscheidet die oder der verantwortliche Dozentin/Dozent der Lehrveranstaltung. Im Falle einer mündlichen Prüfung wird die Prüfungsdauer für eine Prüfung je nach Anforderung der zugehörigen Lehrveranstaltung zwischen 15 und 30 Minuten betragen. Die verantwortliche Person wird die mündliche Prüfung zusammen mit einer/einem Beisitzerin/Beisitzer (idR einer/einem wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Lehrstuhls) durchführen.

Kann ich Scheinklausuren zur Notenverbesserung mehrmals schreiben?Einklappen

Das nochmalige Mitschreiben von bereits bestandenen Scheinklausuren zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Ist die Reihenfolge der Klausuren strikt einzuhalten?Einklappen

Das TeWiZ ist so konzipiert, dass grundsätzlich jede Lehrveranstaltung eigenständig ist und nicht auf Vorkenntnissen aufbaut. Sie können daher völlig frei aus den einzelnen Veranstaltungen wählen.

Kann ich eine Klausur aus dem TeWiZ als Grundlagenklausur in der Zwischenprüfung anrechnen lassen?Einklappen

Nein. Die Anrechnung einer Klausur anstelle einer Grundlagenklausur ist nicht möglich.

Gibt es bei zweimaligem Nichtbestehen einer Klausur die Möglichkeit eines dritten Versuchs?Einklappen

Grundsätzlich kann jede nicht erfolgreich bestandene Prüfungsleistung einmal wiederholt werden. Ist auch der zweite Versuch nicht erfolgreich, ist eine zweite Wiederholung nur in insgesamt zwei der zehn Veranstaltungen möglich.

Kann ich während eines Urlaubssemesters Leistungsnachweise erbringen?Einklappen

Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungsnachweise (Klausuren oder mündliche Prüfungen) erbracht werden.

Wie bekomme ich mein Abschlusszeugnis?Einklappen

Der Prüfungsausschuss für das Technikwissenschaftliche Zusatzstudium benötigt zur Aushändigung des Zeugnisses über das Zusatzstudium einen Nachweis über die erfolgreich abgelegten Prüfungsleistungen. Bitte senden Sie Ihr Datenblatt an technikrecht@uni-bayreuth.de. Der Termin der Zeugnisvergabe wird zu gegebener Zeit mitgeteilt. Sollte der/die Absolvent/in nicht mehr in Bayreuth wohnen, kann das Zeugnis auch per Post versandt werden.

Gibt es Fristen für den zweiten Versuch (nach dem Nichtbestehen des 1. Versuchs einer Klausur/mündl. Prüfung)?Einklappen

Es sind grundsätzlich keine Fristen vorgesehen.

Wirkt sich das Nichtbestehen des TeWiZ auf das Bestehen des Studiums der Rechtswissenschaften aus?Einklappen

Das Nichtbestehen des TeWiZ hat keinerlei Auswirkungen auf den Studiengang Rechtswissenschaften. Selbstverständlich kann dann kein Zeugnis über das Bestehen des TeWiZ ausgestellt werden

Ab welchem Fachsemester kann man mit dem TeWiZ beginnen?Einklappen

Das TeWiZ steht allen Studierenden offen, die sich zum WS 2011/12 für das Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth oder an einer anderen Universität eingeschrieben haben und ab dem WS 2013/14 an der Universität Bayreuth im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften eingeschrieben sind. Das folgt aus § 17 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung. Studierende, die ihr Studium vorher begonnen haben, können das Abschlusszeugnis nicht erwerben. Interessierte können selbstverständlich an den Veranstaltungen teilnehmen und in jedem Fall - nach Absprache mit dem Dozenten/der Dozentin - eine Teilnahmebescheinigung darüber erhalten.

Erhalte ich ein Zeugnis über das „Teilbestehen des Zusatzstudiums“, falls ich es nicht vor dem 1. Examen beende?Einklappen

Über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen und die Dokumentation darüber entscheidet der/die für die jeweilige Lehrveranstaltung verantwortliche Dozent/in.

Wird das TeWiZ auf den Freischuss angerechnet?Einklappen

Das Landesjustizprüfungsamt hat das TeWiZ als studienbegleitende wissenschaftliche Zusatzausbildung im Sinne von § 37 JAPO anerkannt. Für eine entsprechende Bescheinigung wenden Sie sich bitte an technikrecht@uni-bayreuth.de.

Wie schreibe ich mich für das TeWiZ ein?Einklappen

Erforderlich ist zunächst Ihre Einschreibung als Studierender im Studiengang Rechtswissenschaften oder im Studiengang Recht und Wirtschaft (LL.B.). Zusätzlich dazu beantragen Sie die Teilnahme am TeWiZ im „Antrag auf Studienfachänderung“. Tragen Sie dazu unter „bisheriger Studiengang“ Ihren Hauptstudiengang ein. Als „weiteren Studiengang“ geben Sie das TeWiZ an. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Die Einschreibungsmodalitäten können Sie den Informationen der Studierendenkanzlei zu entnehmen. 


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Michael Grünberger

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