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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Technikwissenschaftliches Zusatzstudium (TeWiZ) für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth

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Neue Prüfungs- und Studienordnung für das TeWiZ

Ab dem Wintersemester 2023/24 gilt für das TeWiZ eine neue Prüfungs- und Studienordnung, die am 26. September 2023 in Kraft trat. Das Technikwissenschaftliche Zusatzstudium für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth steht ab sofort nicht nur Jurastudierenden offen, sondern auch den Studierenden einer Reihe von Bachelor- und Masterstudiengängen der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth. Eine Auflistung der in Frage kommenden Studiengänge finden Sie unter § 1 der PSO.

Jurastudierende, die das TeWiZ bereits vor dem Wintersemester 2023/24 aufgenommen haben, können ihr Studium nach der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung für das technikwissenschaftliche Zusatzstudium für Juristinnen und Juristen an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2021 fortführen, wenn sie bis spätestens 6.11.2023 einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen (technikrecht@uni-bayreuth.de).

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